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Denkmalschutz

Seit Gründung der IG "Rehfelder Heimatfreunde" e.V. beschäftigen sich interessiert Mitglieder mit dem Denkmalschutz in der Gemeinde Rehfelde. Seit dem Jahr 2020 liegt die Aufmerksamkeit der Forschungen auf den  historischen Dorfbereichen der Ortsteile und  Dörfer in der benachbarten Region. Grund für diese Aktivitäten sind einschneidende Veränderung in den letzten Jahren, die zu erheblicher Beeinträchtigung der Ortsbilder führten. 

 

Projekt: Dorfanger zwischen Bewahrung und Zerstörung.    siehe hier

 

Denkmalpflege in der Gemeinde Rehfede

Im Jahr 2011 hat die IG "Rehfelder Heimatfreunde" e.V. eine Publikation zum Denkmalschutz herausgegeben. Unter der Überschrift 

"Kultur- und Naturdenkmale in den Rehfelder Dörfern" wurden  auch die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude erfasst. 

Siehe auch Sonderausstellung am 15.05.2011  hier anklicken .  

 

In der Schriftenreihe "Rehfelder Heimathefte" 2/2019 8. Ausgabe hat sich der Heimatfreund Helmut Georgi  in seinem Beitrag "Denkmalschutz in Rehfelde" noch einmal mit diesem Thema gründlich befasst. Mit einem Heimatkalender für das Jahr 2020 haben die Rehfelder Heimatfreunde den Denkmalschutz in Rehfelde in besondere Weise gewürdigt.

 

Auszug aus dem Gesetz

über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG)

vom 24. Mai 2004
(GVBl.I/04, [Nr. 09], S.215)

Grundsätze

Das Land, Gemeinden und Gemeindeverbände, Behörden und öffentliche Stellen haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Verwirklichung der Ziele des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zu unterstützen. Sie haben die für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständigen Behörden bereits bei der Vorbereitung aller öffentlichen Planungen und Maßnahmen, die die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege berühren können, zu unterrichten und anzuhören, soweit nicht eine weitergehende Form der Beteiligung vorgeschrieben ist.

Begriffsbestimmungen

(1) Denkmale sind Sachen, Mehrheiten von Sachen oder Teile von Sachen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen  Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht.

 Denkmale können sein:

bauliche Anlagen (Baudenkmale), technische Anlagen (technische Denkmale) oder Teile solcher Anlagen sowie gärtnerische Anlagen oder sonstige von Menschen gestaltete Teile von Landschaften mit ihren Pflanzen, Frei- und Wasserflächen (Gartendenkmale). Das Inventar ist, soweit es mit dem Denkmal eine Einheit von Denkmalwert bildet, Teil desselben;

 

Kirche Rehfelde
Feldstein im Mauerwerk

Dorfkirche Rehfelde

Kirche Werder
Wetterfahne

Dorfkirche Werder

Kirche Zinndorf
Wetterfahne

Dorfkirche Zinndorf

Grenzstein am Grenzgraben

Grenzstein zwischen den einstigen Kreisen Oberbarnim und Niederbarnim

alte Dorfschule

Schul-, Lehrer- und Küsterhaus mit Scheune, Stallgebäude und Grundstückseinfriedung