Sammlung in der historischen Küche der Heimatube | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteZwischen Oderberg und Niederfinow - Blick auf Liepe  Foto H. Georgi 23.07.2024 | zur StartseiteFindlingshof Ruhlsdorf 23.06.2024 Foto H. Georgi | zur StartseiteIn der historischen Küche der Heimatstube | zur StartseiteMeinungsäußerungen am Gartenzaun in Rehfelde -  entdeckt von Martin Tesky am 20.07.2024 | zur StartseiteAusstellung in der Heimatstube | zur StartseiteHeimatstube Sammlung Küche | zur StartseiteIn der historischen Küche | zur StartseiteNeues Schiffshebewerk  Foto H. Georgi 23.07.2024 | zur StartseiteWilder Salbei in Ruhlsdorf Blick vom Findlingshof  23.06.2024 Foto H. Georgi | zur StartseiteIn der alte Schule Rehfelde ist die Heimatstube untergebracht | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Satzung und Beitragsordnung

Auszug aus der Satzung der

Interessengemeinschaft „Rehfelder Heimatfreunde“ e.V. (IG ReH e.V.)

 

Zweck des Vereins ist eine umfassende Heimatpflege und die Förderung der Heimatverbundenheit der Rehfelder Bürger zu ihrer Gemeinde. Der Verein wird hierzu alle ihm zur Erreichung des Vereinszwecks geeignet erscheinenden Maßnahmen durchführen.

Der Vereinszweck soll in der Hauptsache durch folgende Aktivitäten erreicht werden:

  • Erforschung der Heimatgeschichte von Rehfelde und seinen Ortsteilen,

  • Führung der Ortschronik,

  • Sammeln von Schrift- und Bildmaterial aus Geschichte und Gegenwart Rehfeldes,

  • Einrichtung und Unterhaltung einer Heimatstube,

  • Maßnahmen zum Erhalt von Natur, Umwelt und Baudenkmalen der Gemeinde,

  • Unterstützung bzw. Organisation von Kultur- und Freizeitangeboten in der Gemeinde.

Die vollständige Satzung wird an dieser Stelle bekannt gegeben. Zum Ausdrucken bitte hier anklicken. 

            

                                    Beitragsordnung

 Auf der Grundlage der Satzung der Interessengemeinschaft „Rehfelder Heimatfreunde“ e.V.

(ReH e.V.)  §6 (4) wird folgende Beitragsordnung beschlossen:

§ 1  Höhe des Mitgliedsbeitrages

      Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich 1,50 EUR

§ 2  Zahlart der Mitgliedsbeiträge

      Die Mitgliedsbeiträge sind als Jahresbeitrag, jeweils bis zum 31.03. des laufenden

      Jahres, zu zahlen.

§ 3  Verwendung der Beiträge

       Die Verwendung der Beiträge erfolgt für den in der Satzung vorgesehenen Zweck. 

 

Rehfelde, den 04.11.2016