In Zinndorf 19.05.2023 Foto H. GeorgiIn der historischen KücheAusstellung in der HeimatstubeIn Garzau 20.05.2023 Foto H. GeorgiAm Dorfteich Vorwerk Herzhorn Foto H. Georgi 17.05.2023Wandern vor der Haustür Martin Tesky am 19.05.2023.In der historischen Küche der HeimatstubeSammlung in der historischen Küche der HeimatubeIn der alte Schule Rehfelde ist die Heimatstube untergebrachtDorfaue Schöneiche Ziel der Freizeitradler im Mai Foto H. GeorgiBannerbildAn der OFR von Pritzhagen nach Ihlow - Blick in Richtung Reichenberg Foto: H. Georgi 13.05.2023GPflanzentauschmarkt am 7.5.2023Heimatstube Sammlung KücheHeimathaus Schöneiche Ziel der Freizeitradler im Mai Foto H. GeorgiWillkommensstein am Bahnhof Rehfelde Foto Manfred Ahrens 02.04.2023
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Satzung und Beitragsordnung

Auszug aus der Satzung der

Interessengemeinschaft „Rehfelder Heimatfreunde“ e.V. (IG ReH e.V.)

 

Zweck des Vereins ist eine umfassende Heimatpflege und die Förderung der Heimatverbundenheit der Rehfelder Bürger zu ihrer Gemeinde. Der Verein wird hierzu alle ihm zur Erreichung des Vereinszwecks geeignet erscheinenden Maßnahmen durchführen.

Der Vereinszweck soll in der Hauptsache durch folgende Aktivitäten erreicht werden:

  • Erforschung der Heimatgeschichte von Rehfelde und seinen Ortsteilen,

  • Führung der Ortschronik,

  • Sammeln von Schrift- und Bildmaterial aus Geschichte und Gegenwart Rehfeldes,

  • Einrichtung und Unterhaltung einer Heimatstube,

  • Maßnahmen zum Erhalt von Natur, Umwelt und Baudenkmalen der Gemeinde,

  • Unterstützung bzw. Organisation von Kultur- und Freizeitangeboten in der Gemeinde.

Die vollständige Satzung wird an dieser Stelle bekannt gegeben. Zum Ausdrucken bitte hier anklicken. 

            

                                    Beitragsordnung

 Auf der Grundlage der Satzung der Interessengemeinschaft „Rehfelder Heimatfreunde“ e.V.

(ReH e.V.)  §6 (4) wird folgende Beitragsordnung beschlossen:

§ 1  Höhe des Mitgliedsbeitrages

      Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich 1,50 EUR

§ 2  Zahlart der Mitgliedsbeiträge

      Die Mitgliedsbeiträge sind als Jahresbeitrag, jeweils bis zum 31.03. des laufenden

      Jahres, zu zahlen.

§ 3  Verwendung der Beiträge

       Die Verwendung der Beiträge erfolgt für den in der Satzung vorgesehenen Zweck. 

 

Rehfelde, den 04.11.2016