In der historischen Küche der Heimatstube | zur StartseiteIn der historischen Küche | zur StartseiteSammlung in der historischen Küche der Heimatube | zur StartseiteOrt der Begegnung Bibliothek in der Heimatstube Foto M. Tesky 05.12.2024 | zur StartseiteAm Karpfenteich 13.01.2025 Foto M. Tesky | zur StartseiteSonnenuntergang beobachtet im Wohnpark Rehfelde Foto M. Tesky 14.01.2025 | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteHeimatstube Sammlung Küche | zur StartseiteIn der alte Schule Rehfelde ist die Heimatstube untergebracht | zur StartseiteAusstellung in der Heimatstube | zur StartseiteAm Paddenpuhl  13.01.2025 Foto M. Tesky | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Satzung und Beitragsordnung

Auszug aus der Satzung der

Interessengemeinschaft „Rehfelder Heimatfreunde“ e.V. (IG ReH e.V.)

 

Zweck des Vereins ist eine umfassende Heimatpflege und die Förderung der Heimatverbundenheit der Rehfelder Bürger zu ihrer Gemeinde. Der Verein wird hierzu alle ihm zur Erreichung des Vereinszwecks geeignet erscheinenden Maßnahmen durchführen.

Der Vereinszweck soll in der Hauptsache durch folgende Aktivitäten erreicht werden:

  • Erforschung der Heimatgeschichte von Rehfelde und seinen Ortsteilen,

  • Führung der Ortschronik,

  • Sammeln von Schrift- und Bildmaterial aus Geschichte und Gegenwart Rehfeldes,

  • Einrichtung und Unterhaltung einer Heimatstube,

  • Maßnahmen zum Erhalt von Natur, Umwelt und Baudenkmalen der Gemeinde,

  • Unterstützung bzw. Organisation von Kultur- und Freizeitangeboten in der Gemeinde.

Die vollständige Satzung wird an dieser Stelle bekannt gegeben. Zum Ausdrucken bitte hier anklicken. 

            

                                    Beitragsordnung

 Auf der Grundlage der Satzung der Interessengemeinschaft „Rehfelder Heimatfreunde“ e.V.

(ReH e.V.)  §6 (4) wird folgende Beitragsordnung beschlossen:

§ 1  Höhe des Mitgliedsbeitrages

      Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich 1,50 EUR

§ 2  Zahlart der Mitgliedsbeiträge

      Die Mitgliedsbeiträge sind als Jahresbeitrag, jeweils bis zum 31.03. des laufenden

      Jahres, zu zahlen.

§ 3  Verwendung der Beiträge

       Die Verwendung der Beiträge erfolgt für den in der Satzung vorgesehenen Zweck. 

 

Rehfelde, den 04.11.2016